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KONTAKT

Harald Scholz Tel. 0170-2855316
info@kio-agentur.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KIO Agentur
 


Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Führungen



6.5 Vermittlung von Stadtführungen

6.5.1 Der folgende Abschnitt „Vermittlung von Stadtführungen“ wird von den übrigen AGB Abschnitten nicht berührt.

6.5.2 Die Kio- Agentur vermittelt Stadt- und Gebäudeführungen an interessierte Einzelpersonen und Gruppen. Vertragspartner bei einer solchen Führung sind Besteller einerseits und Stadtführer andererseits.

6.5.3 Eine Gruppentour soll maximal 25 Teilnehmer betragen, im Preis sind keine Eintrittsgelder enthalten.

6.5.4 Das vereinbarte Honorar muss mindestens 14 Tage vor Durchführung der Tour ohne Abzug auf das Konto der Kio Agentur überwiesen werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Alle angegebenen Preise sind in Euro und ohne Ausweisung der Umsatzsteuer nach §19 UStG für Kleinunternehmen.

6.5.5 Der Stadtführer/die Stadtführerin ist verpflichtet, eine Wartezeit von 20 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt einzuhalten. Nach Ablauf von 20 Minuten steht es ihm/ihr frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht erschienen zu betrachten.

6.5.6 Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Stadtführer/ der Stadtführerin vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Stadtführer/die Führerin nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In letzterem Fall ist der Stadtführer/die Stadtführerin berechtigt, einen Preisaufschlag zu berechnen.


6.5.7 Ein Rücktritt (Stornierung) des Auftraggebers für eine gebuchte Tour/Führung ist jederzeit unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Bei Rücktritt bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin fällt eine Bearbeitungs- und Ausfallgebühr von 20 € an.
• Bei Rücktritt weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe 20% des vereinbarten Preises berechnet.
• Bei Rücktritt weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 30 % des Preises berechnet.
• Bei Nichterscheinen des Kunden wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % berechnet.


6.5.8 Einem drohenden Ausfall der gebuchten Tour/ Führung, die auf der Absage unseres Stadtführers beruht, versuchen wir mit der Suche nach einem gleichwertigen Ersatz entgegenzuwirken.
Ist kein gleichwertiger Ersatz für den Termin der Führung aufzufinden, bieten wir in Abstimmung mit den Bestellern der Führung einen Ersatztermin zum Ausgleich an.
Sollte über den Ersatztermin keine Einigung zwischen der Agentur und den Bestellern der Tour/ Führung erzielt werden können, erstatten wir den vollständigen Führungspreis zurück.

6.5.9 Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.

6.5.10 Der Besteller einer Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.


11. Datenschutz

11.1 Nur mit der Zustimmung des Auftraggebers ist es der Agentur erlaubt, Aufzeichnungen von Veranstaltungen zu machen, um diese als Eigenwerbung zu nutzen.

11.2 Alle personenbezogenen Daten, die von der Agentur zur vertraglichen Abwicklung benötigt und gespeichert werden müssen, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten.

11.3 Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.


12 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart.


13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.