Allgemeine
Geschäftsbedingungen der KIO Agentur
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Vermittlung von Führungen
6.5 Vermittlung von Stadtführungen
6.5.1 Der folgende Abschnitt „Vermittlung von Stadtführungen“ wird von
den übrigen AGB Abschnitten nicht berührt.
6.5.2 Die Kio- Agentur vermittelt Stadt- und Gebäudeführungen an
interessierte Einzelpersonen und Gruppen. Vertragspartner bei einer
solchen Führung sind Besteller einerseits und Stadtführer andererseits.
6.5.3 Eine Gruppentour soll maximal 25 Teilnehmer betragen, im Preis
sind keine Eintrittsgelder enthalten.
6.5.4 Das vereinbarte Honorar muss mindestens 14 Tage vor Durchführung
der Tour ohne Abzug auf das Konto der Kio Agentur überwiesen werden, es
sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Alle angegebenen Preise sind in Euro und ohne Ausweisung der
Umsatzsteuer nach §19 UStG für Kleinunternehmen.
6.5.5 Der Stadtführer/die Stadtführerin ist verpflichtet, eine Wartezeit
von 20 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt einzuhalten. Nach Ablauf
von 20 Minuten steht es ihm/ihr frei, weiter zu warten oder die Gruppe
als nicht erschienen zu betrachten.
6.5.6 Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen
diesen und dem Stadtführer/ der Stadtführerin vereinbart werden, ob die
Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Stadtführer/die
Führerin nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die
ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In
letzterem Fall ist der Stadtführer/die Stadtführerin berechtigt, einen
Preisaufschlag zu berechnen.
6.5.7 Ein Rücktritt (Stornierung) des Auftraggebers für eine gebuchte
Tour/Führung ist jederzeit unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Bei Rücktritt bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin fällt eine
Bearbeitungs- und Ausfallgebühr von 20 € an.
• Bei Rücktritt weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin wird ein
Ausfallhonorar in Höhe 20% des vereinbarten Preises berechnet.
• Bei Rücktritt weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin wird ein
Ausfallhonorar in Höhe von 30 % des Preises berechnet.
• Bei Nichterscheinen des Kunden wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100
% berechnet.
6.5.8 Einem drohenden Ausfall der gebuchten Tour/ Führung, die auf der
Absage unseres Stadtführers beruht, versuchen wir mit der Suche nach
einem gleichwertigen Ersatz entgegenzuwirken.
Ist kein gleichwertiger Ersatz für den Termin der Führung aufzufinden,
bieten wir in Abstimmung mit den Bestellern der Führung einen
Ersatztermin zum Ausgleich an.
Sollte über den Ersatztermin keine Einigung zwischen der Agentur und den
Bestellern der Tour/ Führung erzielt werden können, erstatten wir den
vollständigen Führungspreis zurück.
6.5.9 Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5.10 Der Besteller einer Führung erkennt diese Bedingungen mit der
Auftragserteilung an.
11. Datenschutz
11.1 Nur mit der Zustimmung des Auftraggebers ist es der Agentur
erlaubt, Aufzeichnungen von Veranstaltungen zu machen, um diese als
Eigenwerbung zu nutzen.
11.2 Alle personenbezogenen Daten, die von der Agentur zur vertraglichen
Abwicklung benötigt und gespeichert werden müssen, sind gem. BDSG gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine
Einwilligung zur Speicherung der Daten.
11.3 Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle
sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten,
auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart.
13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird
hierdurch die Gültigkeit der AGB ansonsten nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das
gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
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