Jörg Giersberg & Harald Scholz GbR            

           

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KONTAKT
Jörg Giersberg Tel. 0173-4680574
Harald Scholz Tel. 0170-2855316
info@kio-agentur.de

AGB als PDF, bitte hier klicken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KIO Agentur



1. Allgemeines

1.1 Bei allen Vertragsabschlüssen zwischen der KIO Agentur und den Kunden der Agentur (nachfolgend Auftraggeber genannt) wird ausdrücklich auf die notwendige Einverständniserklärung des Kunden mit den AGB der Agentur hingewiesen.

1.2 Mit der Beauftragung der Agentur zur Erstellung eines Kostenvoranschlags bzw. eines Leistungsangebotes erklärt sich der Auftraggeber schriftlich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur, insbesondere mit dem dritten und vierten Abschnitt, einverstanden.

1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss

2.1 Grundlage der vertraglichen Geschäftsbeziehung ist das jeweilige, von der Agentur erstellte Leistungsangebot. Im Leistungsangebot wird der gesamte Leistungsumfang, sowie die Vergütung festgehalten.
Die Angebote der Agentur sind freibleibend.

2.2 Verträge zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Agentur zustande.

2.3 Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Leistungsangebot der Agentur und / oder den Angaben im Vertrag.

2.4 Nebenabreden oder Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ergänzen oder verändern, bedürfen grundsätzlich einer schriftlichen Zusatzvereinbarung. Es sei denn, die Änderung oder Abweichung einzelner Vertragsleistungen
a) ist nicht von erheblichem Umfang,
b) wird nach Vertragsabschluss notwendig
c) beeinträchtigt nicht den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleitungen UND
d) führt nicht zur Veränderung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

Notwendige Änderungen oder Abweichungen sind insbesondere solche, ohne die eine vertragsgerechte Erfüllung der Leistungsverpflichtung der Agentur ganz oder teilweise nicht möglich ist.
2.5 Die Agentur verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über notwendige Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. In Abstimmung mit dem Auftraggeber ist die Agentur berechtigt, Teile des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs zu verändern, sofern dies in einem nicht erheblichen Umfang geschieht.

2.6 Verträge, die eine regelmäßig wiederkehrende Zusammenarbeit von Agentur und Auftraggeber beinhalten, können mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats gekündigt werden.

2.7 Soweit die Agentur Verträge mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und/ oder anderen Fremdleistungserbringern.

2.8 Im Vertrag kann mit dem Auftraggeber der Abschluss einer notwendigen Versicherung für vorbenannte Risiken vereinbart werden.

2.9 Nach Vertragsabschluss kann das Recht des Auftraggebers auf die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung nicht an Dritte übertragen werden.


2.10 Vertragliche Terminvereinbarungen

2.10.1 Alle im Vertrag vereinbarten Termine sind sowohl für die Agentur als auch für den Auftraggeber bindend. Die Vertragsparteien versuchen, die Termine einvernehmlich abzustimmen.

2.10.2 Terminänderungen können nach Vertragsabschluss mit beiderseitigem Einverständnis vereinbart werden. Dies hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

2.10.3 Die Agentur wird von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden, wenn Ereignisse eintreten, die unabwendbar oder unvorhersehbar oder von der Agentur nicht zu vertreten sind. Dazu zählen insbesondere Verzögerungen von beauftragten Dritten, kurzfristige Erkrankung oder Fälle höherer Gewalt. Die Agentur ist stets um entsprechenden Ersatz bemüht. Ansprüche auf Schadensersatz entfallen.

2.10.4 Die Vertragsparteien werden von der terminlichen Verpflichtung entbunden, wenn die jeweils andere Vertragspartei ihrer vereinbarten Verpflichtungen nicht oder mit Verzug nachkommt.


3. Kostenvoranschläge und Präsentationen von Leistungsangeboten

3.1 Kostenvoranschläge und Präsentationen von Leistungsangeboten der Agentur sind unverbindlich.

3.2 Erhält die Agentur nach Präsentation eines Leistungsangebotes keinen Auftrag, verbleiben alle vorgestellten Leistungen, insbesondere deren Inhalt, deren Konzeption, deren Gestaltung und Ideen im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, die angebotenen Leistungen der Agentur selbst zu verwenden bzw. umzusetzen. Dies gilt sowohl für das gesamte Leistungsangebot, als auch für einzelne Teile daraus.


4. Urheber- und Nutzungsrechte

4.1 Alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt, deren Konzepte, deren Gestaltung und Idee, sowie einzelner Teile daraus, sind geistiges Eigentum der Agentur.

4.2 Für alle von uns im Auftrag erbrachten kreativen Leistungen, insbesondere an graphischen oder künstlerischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw., behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Hierzu zählt insbesondere das Recht der weiteren Vervielfältigung.

4.2 Durch die Zahlung des Honorars wird lediglich die von der Agentur erbrachte Arbeitsleistung vergütet und das Nutzungsrecht für die von der Agentur erbrachten Leistungen erworben.
Nutzungszweck, -dauer und -umfang, sowie der oder die Nutzungsberechtigten werden im jeweiligen Vertrag bestimmt.
Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelds in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

4.3 Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

4.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

4.5 Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle von ihm an die Agentur zur Leistungserbringung überreichten Unterlagen, Gegenstände und Informationen auf eventuell bestehende Urheber- oder sonstige Rechte Dritter überprüft sind.
Die Agentur ist bei diesbezüglichen Rechtsverletzungen von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.


5. Preise, Vergütung (Honorar) und Zahlungsbedingungen


5.1 Es gelten die Preise des Leistungsangebots und des Vertrags. Die KIO Agentur wird zur Zeit als Kleinunternehmen eingestuft. Daher wird für unsere Dienstleistungen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

5.2 Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse bis zur Höhe von 50 % des Leistungsangebots zu erheben.

5.3 Sollten Dritte Vorauszahlungen von der Agentur anfordern, ist diese berechtigt, die entsprechenden Beträge zusätzlich zu Ziffer 5.2 vom Auftraggeber anzufordern

5.4 Sonstige, nicht im voraus kalkulierbare Kosten werden gesondert und nach der Erbringung durch die Agentur in Rechnung gestellt. Hierzu zählen insbesondere Reisekosten und Servicestunden der Agenturmitarbeiter. Näheres bestimmt der jeweilige Vertrag.

5.5 Die unter Ziffer 2.4 aufgeführten Änderungen und/ oder Ergänzungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs können ein gesondertes Inrechnungstellen etwaiger zusätzlicher Kosten erforderlich machen. Exakte Höhe der Zusatzkosten wird in der schriftlichen Zusatzvereinbarung festgehalten.

5.6 Das Zahlungsziel der vereinbarten Vergütung wird in der Rechnung ausgewiesen.

5.7 Im Falle von Vermittlungsleistungen im Sinne des sechsten Abschnitts wird das Vermittlungshonorar der Agentur mit dem Vertragsabschluss von Auftraggeber und dem vermittelten Leistungserbringer fällig.

5.8 Im Falle von längeren Projektlaufzeiten und damit zusammenhängenden Teilleistungen der Agentur, sowie von Verträgen im Sinne der Ziffer 2.6 ist eine abweichende, durch den jeweiligen Vertrag geregelte Zahlungsweise vorgesehen.


6. Vermittlungsleistungen

6.1 Wird die Agentur nur als reiner Vermittler von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter der Leistung tätig, handelt es um eine Vermittlungsleistung der Agentur.
Die Vertragsbedingungen der Leistungserbringung werden in diesem Fall zwischen Auftraggeber und Anbieter der Leistung vereinbart.
Die Agentur erhält vom Auftraggeber lediglich ein Vermittlungshonorar.

6.2 Die Agentur hat keinerlei Einfluss auf den Ablauf und auf alle zwischen den Auftraggebern und den vermittelten Leistungsanbietern abgeschlossenen Verträge.

6.3 Soweit die Agentur als Vermittler tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der Agentur hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Agentur so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Agentur vermittelt worden. Die Agentur hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die Agentur gezahlt hätte.

6.4 Ist die Agentur im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben, Veranstalter- Haftpflicht o.Ä. direkt zu tragen.


6.5 Vermittlung von Stadtführungen

6.5.1 Der folgende Abschnitt „Vermittlung von Stadtführungen“ wird von den übrigen AGB Abschnitten nicht berührt.

6.5.2 Die Kio- Agentur vermittelt Stadt- und Gebäudeführungen an interessierte Einzelpersonen und Gruppen. Vertragspartner bei einer solchen Führung sind Besteller einerseits und Stadtführer andererseits.

6.5.3 Eine Gruppentour soll maximal 25 Teilnehmer betragen, im Preis sind keine Eintrittsgelder enthalten.

6.5.4 Das vereinbarte Honorar muss mindestens 14 Tage vor Durchführung der Tour ohne Abzug auf das Konto der Kio Agentur überwiesen werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Alle angegebenen Preise sind in Euro und ohne Ausweisung der Umsatzsteuer nach §19 UStG für Kleinunternehmen.

6.5.5 Der Stadtführer/die Stadtführerin ist verpflichtet, eine Wartezeit von 20 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt einzuhalten. Nach Ablauf von 20 Minuten steht es ihm/ihr frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht erschienen zu betrachten.

6.5.6 Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Stadtführer/ der Stadtführerin vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Stadtführer/die Führerin nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In letzterem Fall ist der Stadtführer/die Stadtführerin berechtigt, einen Preisaufschlag zu berechnen.


6.5.7 Ein Rücktritt (Stornierung) des Auftraggebers für eine gebuchte Tour/Führung ist jederzeit unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Bei Rücktritt bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin fällt eine Bearbeitungs- und Ausfallgebühr von 20 € an.
• Bei Rücktritt weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe 20% des vereinbarten Preises berechnet.
• Bei Rücktritt weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 30 % des Preises berechnet.
• Bei Nichterscheinen des Kunden wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % berechnet.


6.5.8 Einem drohenden Ausfall der gebuchten Tour/ Führung, die auf der Absage unseres Stadtführers beruht, versuchen wir mit der Suche nach einem gleichwertigen Ersatz entgegenzuwirken.
Ist kein gleichwertiger Ersatz für den Termin der Führung aufzufinden, bieten wir in Abstimmung mit den Bestellern der Führung einen Ersatztermin zum Ausgleich an.
Sollte über den Ersatztermin keine Einigung zwischen der Agentur und den Bestellern der Tour/ Führung erzielt werden können, erstatten wir den vollständigen Führungspreis zurück.

6.5.9 Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.

6.5.10 Der Besteller einer Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.


7. Vermietung

7.1 Soweit die Agentur Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände.

7.2 Für Ersatzansprüche der Agentur ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.


8. Rücktritt vom Vertrag und Kündigung


8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Die vorzeitige Kündigung verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung von:
a) allen Leistungen, die die Agentur bis zum Kündigungszeitpunkt bereits erbracht hat,
b) allen Kosten und Aufwendungen, die der Agentur abzüglich der Vorauszahlungen des Auftraggebers bis zum Kündigungszeitpunkt entstanden sind,
c) allen Rücktrittskosten, die der Agentur aus den Verträgen mit Dritten zur Leistungserbringung in Rechnung gestellt werden,
sowie
d) einer Entschädigung in Abhängigkeit vom vertraglich vereinbarten Leistungstermin wie folgt:
• bis zu drei Monate vor dem Termin der Leistungserbringung: 25% des vereinbarten Agenturhonorars
• drei bis zu einem Monat vor dem Termin der Leistungserbringung: 50% des vereinbarten Agenturhonorars
• ab einem Monat vor dem Termin der Leistungserbringung: 75% des vereinbarten Agenturhonorars
• ab fünf Tagen vor dem Termin der Leistungserbringung: 100% des vereinbarten Agenturhonorars.
Als Stichtag für die Berechnung der Entschädigung gilt der Eingang der Kündigung bei der Agentur.

8.2 Die Agentur kann vorzeitig vom Vertrag zurücktreten, wenn die zu erbringende Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen unmöglich wird. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Der vorzeitige Rücktritt vom Vertrag seitens der Agentur entbindet den Auftraggeber nicht von den Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziffer 8.1, Punkt a) bis d).

8.3 Die Agentur kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bezüglich der Bonität des Auftraggebers berechtigte Bedenken bestehen oder wenn der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsweise – trotz Aufforderung – nicht einhält.

8.4 Notwendige Leistungsänderungen oder -abweichungen im Sinne der Ziffern 2.4 und 2.5 haben weder für den Auftraggeber, noch für die Agentur ein gesondertes Kündigungsrecht zur Folge.


9. Leistungsstörungen, Reklamation und Schadenersatz

9.1 Sollte eine Leistung nicht oder nicht im Vertragssinne erbracht werden (Leistungsstörung), so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der Agentur nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Agentur erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung beeinträchtigt wird.

9.2 Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und gegebenenfalls entstehenden Schaden zu verhindern beziehungsweise gering zu halten.

9.3 Der Auftraggeber hat Reklamationen unverzüglich, d.h. spätestens am dritten Werktag nach der Leistungserbringung durch die Agentur, schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Schadenersatz zu.

9.4 Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

9.5 Im Falle einer Vermittlungsleistung im Sinne des sechsten Abschnitts ist die Agentur weder für Leistungsstörungen, noch für eventuell entstehende Schäden, Leistungsausfälle oder Fehlverhalten des vermittelten Leistungserbringers verantwortlich und somit von allen daraus bedingten Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

9.6 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

9.7 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.



10. Haftung

10.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.


10.2 Räumlichkeiten, Gelände und Flächen des Auftraggebers

10.2.1 Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten, Gelände und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten, Gelände und Flächen zugelassen und geeignet sind.

10.2.2 Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, eventuell erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Gelände und Flächen die Verkehrssicherungspflicht und schließt gegebenenfalls erforderliche Versicherungen selbst ab.

10.2.3 Der Auftraggeber stellt die Agentur von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten, Gelände und Flächen herrühren.


10.3 Die Agentur übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten zur Verfügung gestellten Gegenstände und Materialien, sowie Räumlichkeiten, Gelände und Flächen. Insoweit stellt der Auftraggeber die Agentur von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder von Teilnehmern der Agentur gegenüber erhoben werden.

10.4 Die Agentur haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

10.5 Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der Agentur und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen der Agentur grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.


10.6 Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10.7 Eine Haftung der Agentur im Zusammenhang mit einer reinen Vermittlungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

10.8 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadensersatzanspruch gegen die Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrunde, der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

10.9 Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.


11. Datenschutz

11.1 Nur mit der Zustimmung des Auftraggebers ist es der Agentur erlaubt, Aufzeichnungen von Veranstaltungen zu machen, um diese als Eigenwerbung zu nutzen.

11.2 Alle personenbezogenen Daten, die von der Agentur zur vertraglichen Abwicklung benötigt und gespeichert werden müssen, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten.

11.3 Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.


12 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart.


13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.